Mitglied der Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di können Künstler*innen werden, die haupt- oder nebenberuflich professionell in der bildenden Kunst tätig sind.
Als Beleg der Professionalität gelten:
das fachliche Können
Nachweis durch Ausstellungen eigener künstlerischer Arbeiten in Kunstinstitutionen oder Galerien, ausgeführte öffentliche Aufträge oder andere vergleichbare Formen der Veröffentlichung. Diese sind durch Publikationen – Einladung, Plakat, Katalog etc. sowie Berichte in den Medien – zu belegen.
und/oder
ein künstlerisches Studium von mindestens fünf Semestern
Nachweis durch Studienbelege künstlerischer Hoch- oder Fachhochschulen und gleichrangiger künstlerischer Lehranstalten.
und/oder
Mitgliedschaft in der KSK
Nachweis durch eine Mitgliedsbescheinigung der Künstlersozialkasse (KSK).
Mitgliedsbeitrag
Für Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis beträgt der Monatsbeitrag ein Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes.
Freie Mitarbeiter*innen, selbständig, freiberuflich oder arbeitnehmerähnlich tätige Personen zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von einem Prozent ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von 15 Euro festgesetzt.
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