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Wer privat Musik unterrichtet, sollte unbedingt einen schriftlichen Vertrag abschließen. Dabei gibt es viel zu beachten.
Die neuen Honorarsätze ab 1. Januar 2023 bieten wir zum Download an. Sie erhöhen sich um 4,1% entsprechend des TV-L und der neuen AV Honorare.
Der Ratgeber für Musikschullehrkräfte vereint das geballte Wissen der Fachgruppe zur Arbeitswelt im Musikunterricht.