Die Kulturstaatsministerin Claudia Roth lud Gewerkschaften, Berufsverbände und Interessenvertretungen ins Bundeskanzleramt ein, um über faire Honorare in der Kultur zu sprechen.
Lena Falkenhagen, Vorsitzende des VS in ver.di, und Lisa Mangold, Bereichsleitung ver.di Kunst und Kultur, waren bei dem Treffen dabei und begrüßten die konkrete Initiative der Kulturstaatsministerin.
Ab Juli 2024 sollen Honoraruntergrenzen in der Bundeskulturförderung gelten. Dies wird alle Förderungen betreffen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. In der Presseerklärung der BKM heißt es „Maßstab für die einzuhaltenden Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der jeweils einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.“
Die TVöD-Basishonorare von ver.di greifen als spartenübergreifendes Modell.
Ausführliche Informationen bei ver.di Kunst + Kultur Bund